Baurücklass

Unter Baurücklass versteht man eine Art von Sicherstellungen bei Bauprojekten für den Bauherren, um dessen finanzielles Risiko zu minimieren, falls während oder nach Abschluss des Bauprojektes Mängel auftreten.

Die wichtigsten Sicherstellungen bzw. Garantien sind:

  • Haftrücklass
    Für Ansprüche des Bauherren aufgrund von Mängeln an Leistungen/Lieferungen nach Abschluss des Bauprojektes und innerhalb der gesetzlichen bzw. vereinbarten Gewährleistungsfrist.
  • Deckungsrücklass
    Bei Aufträgen mit längerer Herstellungsdauer werden idR. Teilrechnungen je Projektfortschritt vereinbart. Als Schutz vor Überzahlungen behält der Bauherr einen vereinbarten Prozentsatz bis zur Endabrechnung ein.

Gut zu wissen!

Die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, die in Österreich für neu errichtete Bauwerke zur Anwendung kommt, beträgt 3 Jahre ab Ab-/Übernahme des Bauprojektes.
Es können aber auch längere Fristen vereinbart werden, was insbesondere bei komplexen Bauprojekten vorkommt.