Legalzession
Gemäß Versicherungsvertragsgesetz (§67 VersVG) erwirbt der Versicherer durch die Schadensleistung das Recht bei dem Schadensverursacher zu regressieren. Man spricht auch von einem gesetzlichen Forderungsübergang.
Soweit der Versicherer also den Schaden des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag ersetzt, gehen Schadenersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger auf den Versicherer über.
Eine erfolgte Schadenszahlung an den Versicherungsnehmer kann somit durch den Versicherer beim Schädiger zurückgefordert werden.
Zu beachten dabei ist, dass ein solcher Forderungsübergang nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers erfolgen darf, wenn ein Schaden nur teilweise durch den Versicherer ersetzt wird. Hierfür gibt es noch die Regelung des sogenannten Quotenvorrechts.
Sollte einer Deiner in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen verantwortlich für den Schaden sein, kann der Versicherer keine Schadenleistung regressieren. Die Ersatzansprüche gehen in diesem Fall nicht auf den Versicherer über.
Dies gilt nicht, wenn Dein Angehöriger den Schaden vorsätzlich verursacht hat. In diesem Fall besteht sehr wohl eine Regressmöglichkeit des Versicherers.
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