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Kollektivversicherung

Bei einer Kollektivversicherung werden mehrere Personen einer Gruppe in einem Versicherungsvertrag, oft mit speziellen Konditionen, zusammengefasst.

Die Prämien werden gesammelt vom Versicherungsnehmer für alle versicherten Personen an den Versicherer entrichtet.

Üblich sind Kollektiv-Unfallversicherungen bei denen ein bestimmter Personenkreis, bspw. Mitglieder eines Vereins oder einer Firma, versichert werden. Als Versicherungsnehmer scheint in solchen Fällen der Verein bzw. die Firma auf.

Häufig kommen Kollektivversicherungen auch in Form von Lebensversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge vor. Die betriebliche Kollektivversicherung ist an Pensionskassen angelehnt und unterliegt Rahmenbedingungen, die mit jenen des Betriebspensionsgesetzes (BPG) vergleichbar sind, jedoch mit dem Unterschied, dass es sich um eine „klassische“ Versicherung handelt.
Je nach Vertragsgestaltung können alle Arbeitnehmer oder nur eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern berücksichtigt werden. Alle Ansprüche aus einer betrieblichen Kollektivversicherung sind sofort unverfallbar.

Zu unterscheiden ist die Kollektivversicherung von Rahmenverträgen, bei denen die versicherten Personen jeweils selbst als Versicherungsnehmer des eigenen Versicherungsvertrages aufscheinen.

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K, Lebensversicherung, Personenversicherung, Unfallversicherung

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