Betriebliche Altersvorsorge (BAV)

Die Betriebliche Altersvorsorge (BAV) ist ein Teil der Betrieblichen Vorsorge. Generell versteht man darunter freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits-und Hinterbliebenenvorsorge von Arbeitnehmern im Rahmen einer Versicherung oder Pensionskasse.

Sie ergänzt für die Mitarbeiter die gesetzliche Vorsorge im sogenannten 3-Säulenprinzip als 2. Säule und trägt dazu bei, dass die Pensionslücke geschlossen wird.
Unternehmer freuen sich u.a. über eine Ersparnis bei den Lohnnebenkosten sowie bilanztechnische Vorteile. Durch die BAV wird zudem die Motivation und die Bindung an das Unternehmen und die Attraktivität für potentielle neue Mitarbeiter gestärkt.

Die gängigsten Varianten der betrieblichen Altersvorsorge sind Pensionskassen, betriebliche Kollektivversicherungen, Pensionszusagen oder die freiwillige Zukunftssicherung gemäß §3 (1) Z 15a Einkommensteuergesetz (EStG).

Gut zu wissen!

Es gibt keine übergreifenden Gesetzgebungen, die für die BAV gelten, sondern diverse Bestimmungen in unterschiedlichen Gesetzen. Dazu zählen bspw. das Betriebspensionsgesetz (BPG), das Pensionskassengesetz (PKG), das Einkommensteuergesetz (EStG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) etc.

Es handelt sich also durchaus um ein komplexes Thema, bei dem es sich lohnt, wenn Du Dich an einen Spezialisten wendest.