Pensionskassen

Pensionskassen werden durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) beaufsichtigt und sind Gesellschaften zur Vermögensverwaltung, die für die betriebliche Altersvorsorge Beiträge von Arbeitgebern für deren Arbeitnehmer veranlagen um im Leistungsfall, dem Pensionsantritt, diese an die Berechtigten auszahlen.

Die Beiträge, entweder Prozentsätze des Bruttolohns oder fixe Beträge, stellen Betriebsausgaben dar, welche ohne Lohnnebenkosten und steuerfrei veranlagt werden. Abgeschlossen können entsprechende Verträge für die gesamte Belegschaft oder ausschließlich für definierte Gruppen von Arbeitnehmern werden.

Zu unterscheiden sind überbetriebliche Pensionskassen, die Beiträge mehrerer Unternehmen verwalten, und betriebliche Pensionskassen, die ein Arbeitgeber für seine eigenen Arbeitnehmer gründet.

Gut zu wissen!

Werden die Beiträge in die Pensionskasse ausschließlich durch Deinen Arbeitgeber bezahlt, ist die Leistung, die an Dich ausbezahlt wird, in voller Höhe einkommenssteuerpflichtig.
Beiträge, die Du entrichtest sind steuerfrei, wenn es sich um Beiträge gemäß §108a EStG handelt.

Auch Kapitalabfindungen sind möglich. Bis 11.000 Euro kommt es zu keiner Versteuerung des Auszahlungsbetrages.