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Gezillmerte Verträge

Unter Zillmerung, oder unter „gezillmerten Verträgen„, versteht man die Verrechnung der Verwaltungs- und Abschlusskosten in den ersten Jahren bei Lebensversicherungsverträgen mit laufender Prämienzahlung.

Grundlage dafür ist eine Formel des Mathematikers Dr. Zillmer († 1893) für die Berechnung von Deckungsrückstellungen. Dabei werden die Abschlusskosten auf die gesamte Vertragslaufzeit einer Lebensversicherung verteilt, obwohl diese gleich in den ersten Jahren vom Versicherungsnehmer gezahlt werden.

Gut zu wissen!

Bei gezillmerten Lebensversicherungen sind die Rückkaufswerte anfangs geringer als bei ungezillmerten Verträgen, bei denen die Kosten über die komplette Vertragslaufzeit verrechnet werden.

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