Deckungsrückstellung

Deckungsrückstellungen werden anhand des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips durch den Versicherer errechnet und gebildet um zukünftige Verpflichtungen aus Lebensversicherungsverträgen sicherstellen zu können.

Die Höhe der Rückstellung umfasst grundsätzlich den errechneten Wert der individuellen Leistungsverpflichtung des Versicherers einschließlich der bis dahin angesammelten Gewinnanteile für jeden Versicherungsvertrag.