Gegenkündigung

Wird ein Vertrag der privaten Krankenversicherung, welcher ursprünglich für mehrere versicherte Personen abgeschlossen wurde, vom Versicherungsnehmer hinsichtlich einzelner Personen gekündigt, hat der Versicherer innerhalb der Frist von 1 Monat das Recht den kompletten Vertrag zu kündigen.
Somit wird der Versicherungsschutz auch für die im Vertrag verbleibenden Personen beendet.

Dieses Recht auf Gegenkündigung ist in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers festgehalten.

Beispiel:
Ein Ehepaar, beide bereits im Ruhestand, hat seit Jahren eine private Krankenversicherung. Da die Versicherungsprämien aufgrund des verringerten Einkommens in der Pension für das Paar zu teuer sind, möchte sich der Ehemann (Versicherungsnehmer) aus dem Vertrag streichen lassen um Prämie zu sparen. Der Versicherungsschutz für die Ehefrau soll aber bestehen bleiben, da sie an einer schweren Krankheit leidet.

Da der Vertrag ursprünglich für zwei versicherte Personen abgeschlossen wurde, nutzt der Versicherer sein Gegenkündigungsrecht und kündigt den gesamten Vertrag.

Gut zu wissen!

In der Regel hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit die Vertragskündigung innerhalb 1 Monats nach erfolgter Gegenkündigung durch den Versicherer zurückzuziehen um den ursprünglichen Versicherungsschutz zu erhalten.