Kosmetische Operationen

Ist das äußere Erscheinungsbild dauerhaft infolge eines Unfalles geschädigt, so kommt der Versicherer im Rahmen der privaten Unfallversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme für die Kosten einer kosmetischen Operation auf.

Gut zu wissen!

Nicht versichert sind ästhetische Operationen, die nicht als Unfallfolge durchgeführt werden.