Kosmetische Operationen
Ist das äußere Erscheinungsbild dauerhaft infolge eines Unfalles geschädigt, so kommt der Versicherer im Rahmen der privaten Unfallversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme für die Kosten einer kosmetischen Operation auf.
Nicht versichert sind ästhetische Operationen, die nicht als Unfallfolge durchgeführt werden.
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