Rentenversicherung

Rentenversicherungen sind kapitalbildende Lebensversicherungen, die aufgrund der regelmäßigen Auszahlung in Form einer Rente üblicherweise der privaten Vorsorge im Alter dienen.

Der Versicherungsnehmer kann zwischen einer lebenslange Rente und einer Rente für einen begrenzten Zeitraum wählen. Diese werden „Zeitrenten“ oder „temporäre Renten“ genannt.
Rentenversicherungen veranlagen die Sparprämien im sicheren Deckungsstock und bieten dadurch besondere Sicherheit für den Versicherungsnehmer.

Im Vertrag können bestimmte Klauseln eingebaut werden, die zusätzliche Sicherheit bedeuten, wie bspw. Prämienrückgewähr oder ein Rentenübergang für die Hinterbliebenen.

Wichtig ist zu beachten, dass Rentenversicherungen in erster Linie für eine regelmäßige Leistungsauszahlung gedacht sind, die wenn ein Kapitalwahlrecht vereinbart wurde, auch in Form einer einmaligen Auszahlung erfolgen kann.

Gut zu wissen!

Wählst Du am Ende des Ansparzeitraums eine Kapitalabfindung, kann das bedeuten, dass geltend gemachte Sonderausgaben im Rahmen des Steuerausgleichs rückerstattet werden müssen.