Die vorrangige Versicherung ist diejenige, die im Falle eines Schadenfalls zuerst beansprucht wird, bevor andere nachrangige Versicherungsverträge in Anspruch genommen werden.
Diese Regelung ist also relevant, wenn ein bestimmtes Risiko durch mehr als einen Versicherungsvertrag abgedeckt wird und einer dieser Verträge vor den anderen herangezogen werden muss.
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