Differenzdeckung

Ist die vereinbarte Versicherungssumme eines Sachversicherungs-vertrages während der Vertragslaufzeit zu niedrig, kann sie durch eine Differenzdeckung, auch Nachversicherung genannt, entsprechend erhöht werden.

Nachversicherungen sind rechtlich selbstständige Versicherungen, die der Anpassung eines vorhandenen Versicherungsschutzes dienen.
Gemäß Versicherungsvertragsgesetz (§58 VersVG) ist der Versicherer des Ursprungvertrages über den Umstand des zweiten Versicherungsvertrages unverzüglich zu informieren.