Umwelthaftung

Der Verursacher einer Umweltstörung haftet für den entstandenen Schaden und muss die damit verbundenen Schadenersatzverpflichtungen erfüllen.

Als Umweltstörung bezeichnet man Verschlechterung der Beschaffenheit des Erdreich, von Gewässern und der Luft.
Im Rahmen einer Haftpflichtversicherung für Umweltschäden können Schadenersatzverpflichtungen aufgrund von Umweltstörung versichert werden.