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Kompositversicherer

Ist ein Versicherungsunternehmen in mehr als in einer Versicherungssparte tätig, spricht man von einem Kompositversicherer.
Ein Kompositversicherer bietet somit ein umfangreiches Sortiment an Versicherungsprodukten unterschiedlicher Arten.

Damit ein Versicherer in mehreren Sparten, auch Versicherungszweige genannt, tätig sein darf, benötigt er die entsprechende Konzession, die ihn dazu ermächtigt. Die einzelnen Versicherungszweige wie bspw. die Unfallversicherung, die Krankenversicherung, die Lebensversicherung, die Feuerversicherung, etc. sind in der Anlage zum VAG angeführt.

Gut zu wissen!

Seit 1994 gilt das Gebot der Spartentrennung (§7 Abs. 3 VAG) für Neubeantragungen von Konzessionen.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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