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Betriebsversicherung

Als Betriebsversicherung versteht man einen Überbegriff für Versicherungsverträge für betriebliche Gebäude, Einrichtung und/oder Waren und Vorräte. In der Regel werden Bündelverträge abgeschlossen, bei denen mehrere Versicherungssparten in einem Vertrag zusammengefasst sind.

Abgesehen von den Sparten Feuer-, Sturm-, Leitungswasser– und Einbruchdiebstahlversicherung, die auch bei privaten Versicherungsverträgen, wie einer Eigenheimversicherung, abgeschlossen werden, können bei Betriebsversicherungen auch weitere Risiken abgesichert werden.  Dazu zählen u.a. Bruch der Geschäftsverglasung, Betriebsunterbrechung (BU), Maschinenbruch, EDV-Ausfall etc.

Ein besonders wichtiges Thema für Betriebe ist die (richtige) Betriebshaftpflichtversicherung. Abhängig von der Betriebsart gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten der Versicherungsvertragsgestaltung.

Gut zu wissen!

Bauliche Adaptierungen an gemieteten Räumlichkeiten, wie bspw. eine spezielle Abluftanlage bei Restaurants, können im Rahmen der Versicherungssumme für die Betriebseinrichtung berücksichtigt werden.

Achte bei der Erstellung eines Betriebsversicherungsvertrages darauf, dass die korrekten Versicherungswerte im Antrag angeführt sind um eine Unter-/Überversicherung zu vermeiden. Auch die Betriebsart bzw. Tätigkeitsbeschreibung muss im Versicherungsvertrag richtig angeführt sein, da es sonst bei der betrieblichen Haftpflichtversicherung zu Ablehnungen bei Schadenfällen kommen kann.

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B, Betriebseinrichtungsversicherung, Betriebsgebäudeversicherung, Betriebsversicherung, Gebäudeversicherung, Gewerbeversicherung, Sachversicherung|Neuabschluss

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