Beobachtungszeitraum
Der Beobachtungszeitraum ist der fixe Zeitraum vom 1.10. bis zum 30.9 des folgenden Kalenderjahres und gilt für das Bonus/Malus-System bei KFZ-Haftpflichtversicherungen.
Für jeden unfallfreien Beobachtungszeitraum wird der Vertrag eine Stufe Richtung Bonus, also Stufe 00, umgereiht. Für jeden Haftpflichtschaden erfolgt eine Höherstufung um 3 Stufen. Die Umreihung erfolgt immer zur Hauptfälligkeit, die dem nächsten 1.1. folgt.
Beispiel:
Frau A hat ein Fahrzeug am 10.1.2019 zugelassen und die Bonusstufe 09. Die Hauptfälligkeit ist der folgende Monatserste, also der 1.2.
Der für Frau A gültige Beobachtungszeitraum läuft vom 1.10.2018 bis 30.9.2019 und wurde schadenfrei absolviert.Frau A wird am 1.2.2020 eine Stufe Richtung Bonus in Stufe 08 gereiht.
Damit eine Umreihung Richtung Bonus erfolgen kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
- Schadenfreiheit im Beobachtungszeitraum (1.10. – 30.9.)
- Der Vertrag muss zumindest 9 Monate im Beobachtungszeitraum aufrecht gewesen sein
oder - bei Erstverträgen, ohne anrechenbare Bonus/Malus-Stufe, muss dieser zumindest 6 Monate im Beobachtungszeitraum aufrecht gewesen sein
Wenn Du Dein erstes Auto anmeldest und versicherst, müssen zumindest 6 Monate unfallfrei im Beobachtungszeitraum verbracht worden sein. Das bedeutet, dass der Vertrag vor dem 1.4. begonnen haben muss um im folgenden Kalenderjahr von Stufe 09 in Stufe 08 umgereiht zu werden.