Zahlweise
Die Zahlweise bestimmt die Regelungen über die Entrichtung der Versicherungsprämie.
Unterschieden wird zwischen einer laufenden Prämie, bei der die Zahlungen über die Vertragslaufzeit regelmäßig erfolgen, und einer Einmalprämie, also einer einmaligen Zahlung.
Auch die Art wie die Prämie an den Versicherer entrichtet wird kann variieren. Neben der Zahlung mittels Zahlschein sind bspw. auch die Ausstellung eines SEPA-Mandates oder die Einrichtung eines Dauerauftrages möglich.
Unabhängig von der gewählten Zahlweise hat der Versicherungsnehmer die Prämie auf seine Gefahr und seine Kosten seinem Versicherer zu übermitteln. Eine Übermittlung gilt als rechtzeitig, wenn der Versicherungsnehmer die Zahlung bis zum Eintritt der Fälligkeit veranlasst hat und diese in der Folge beim Versicherer einlangt.
Die Prämienzahlung ist eine sogenannte „Schickschuld“ des Versicherungsnehmers.
Das bedeutet, dass Du für die rechtzeitige Zahlung Deiner Versicherungsprämien Sorge tragen musst. Gerätst Du in Prämienverzug, kann dies zur Leistungsfreiheit Deines Versicherers sowie zur Vertragsbeendigung führen.
Durch die Zahlung mittels SEPA-Lastschrift ist, sofern Dein Konto gedeckt ist, die rechtzeitige Prämienzahlung gewährleistet. Auch Prämienanpassungen, bspw. durch Indexierung, werde berücksichtigt, was ein Vorteil gegenüber der Einrichtung eines Dauerauftrages ist.
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