Unter Cyber-Rechtsschutz versteht man Versicherungsschutz für rechtliche Auseinandersetzungen im Bereich Cyberkriminalität.
Grundsätzlich trägt eine Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers sowie der mitversicherten Personen. Gemäß ihrer Kostentragungs-funktion werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme die entstehenden Kosten übernommen, wie Gerichts- und Anwaltskosten, Gebühren für Sachverständige, usw.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz einer Cyber-Rechtsschutzversicherung ist idR. ein eingetretener und nachweisbarer Cyber-Schaden.
Beispiel:
Gegen die Muster GmbH wird durch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da im Zuge eines Cyber-Schadens auch Datenschutzbestimmungen verletzt wurden.
Der Geschäftsführer der Muster GmbH lässt sich nun von einem Rechtsanwalt beraten um zu erfahren, ob er persönlich für den durch den Cyber-Schaden entstandenen Vermögensschaden haftbar gemacht werden kann. Sollte es zu einem Prozess kommen, möchte er sich zudem vor Gericht durch seinen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Ein Cyber-Angriff birgt nicht nur erhebliche Risiken für Unternehmen, sondern gleichzeitig auch für dessen Management.
Achte beim Abschluss einer Cyber-Rechtsschutzversicherung also darauf, dass in den Versicherungsbedingungen vermerkt ist, dass diese auch für die Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte gilt; bzw. bei öffentlichen Einrichtungen für die gesetzlichen Vertreter:innen und Organmitglieder.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung der COGITANDA erstellt.
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