Unfallkosten

Die private Unfallversicherung leistet im Rahmen des Deckungsbausteines „Unfallkosten“ bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Heil-, Rückhol- und Bergungskosten. Auch die Aufwendungen für die Überführung im Falle eines unfallbedingten Ablebens sowie, wenn vereinbart, für kosmetische Operationen werden ersetzt.

Der Deckungsumfang der Unfallkosten beinhaltet in der Regel:

  • Heilkosten
    Aufwendungen, die zur Behebung von Unfallfolgen anfallen. Für die Leistungserbringung des Versicherers ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.
    Darunter fallen Kosten für die erstmalige Anschaffung von Heilmitteln sowie von künstlichen Gliedmaßen und Zahnersatz.
  • Rückholkosten
    Kostenübernahme für ärztlich empfohlene Transporte der versicherten Person infolge eines Unfalles zu deren österreichischen Wohnort bzw. zum Krankenhaus, das dem Wohnort am nächsten liegt.
  • Bergungskosten
    Übernommen werden Kosten, wenn die versicherte Person aus Berg- oder Wassernot geborgen werden muss sowie Suchkosten und die Kosten des Transportes zum nächsten Krankenhaus.
  • Überführungskosten
    Kostenersatz für den Transport aus dem Ausland nach Österreich infolge eines tödlichen Unfalls der versicherten Person.
  • Kosmetische Operationen
    Ersetzt werden die Kosten für ästhetische Eingriffe, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalles in unzumutbarem Ausmaß verunstaltet wurde.

Gut zu wissen!

Voraussetzung für die Leistung des Versicherers ist, dass die unfallbedingten Aufwendungen innerhalb einer bestimmten Frist, üblicherweise 4 Jahren, entstehen und es keine sonstige Ersatzleistung von der gesetzlichen Sozialversicherung oder einer anderen Versicherung gibt.