Heilkosten

Als Heilkosten bezeichnet man Aufwände, die zur Behebung von Folgen eines Unfalls notwendig sind, wie bspw. die Erstanschaffung von Prothesen oder sonstigen ärztlich verordneten Hilfsmitteln, Zahnersatz etc.

Heilkosten können im Rahmen der Unfallkosten bei der privaten Unfallversicherung versichert werden.

Gut zu wissen!

Da Heilkosten üblicherweise im Rahmen der Deckung „Unfallkosten“ enthalten sind, solltest Du die dafür vorgesehene Versicherungssumme nicht zu niedrig bemessen. Gerade, wenn es um die Erstanschaffung von künstlichen Gliedmaßen geht, können teils sehr hohe Kosten entstehen.