Havarie-grosse

Der Begriff „Havarie-grosse“ ist ein Begriff der Transportversicherung und eine Regelung des Seerechts.

Im Prinzip handelt es sich um eine Schicksalsgemeinschaft, deren Grundgedanke jenem der Musketiere gleicht – „einer für alle und alle für einen„.
Befindet sich ein Transportschiff mit dessen Ladung in Seenot und es wird durch den Kapitän beschlossen zur Rettung aus der Gefahr einen Teil der Ladung oder das Schiff vorsätzlich aufzuopfern, tragen alle Beteiligten die Schäden und Kosten gemeinsam im Verhältnis zu den geretteten Werten.
Auch Eigentümer, deren Ladungsteile gänzlich unbeschädigt geblieben sind, müssen ihren aliquoten Teil bezahlen.

Beispiel:
Ein Schiff ist aufgelaufen und kann nur durch Gewichtsverlust wieder aus dieser Lage befreit werden. Dazu werden Teile der Ladung über Bord geworfen und die „Havarie-grosse“ erklärt. Infolge wird eine Schadensberechnung und -aufteilung auf die Beteiligten erstellt, die „Dispache“ oder „Havarie-grosse-Abrechnung“ genannt wird. 

Für die Berechnung einer Havarie-grosse wird der Gesamtwert der Ladung, der Schiffswert sowie alle entstandenen Kosten, bspw. für die Bergung, zusammengerechnet. Auch die Reparaturkosten für das Schiff werden berücksichtigt.

Gut zu wissen!

Solange der jeweilige Anteil an der Havarie-grosse nicht vom Ladungseigentümer beglichen wird, werden dessen noch vorhandene Ladungsteile nicht ausgefolgt. Der Abschluss einer entsprechenden Transportversicherung inklusive der Deckung für Aufwendungen einer Havarie-grosse ist für alle, deren Waren auf dem Seeweg transportiert werden, eine wichtige Lösung, da diese die erforderliche Garantie für die Übernahme der Kosten erklärt.