Leibrente
Die fällige Rentenleistung der Lebensversicherung wird bei einer Leibrente lebenslang an den Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Dies ist die gängigste Form einer privaten Rentenversicherung.
Renten aus privaten Lebensversicherungen sind erst steuerpflichtig, wenn deren Summe das Ablösekapital inkl. Gewinnanteile übersteigt. (siehe § 29 EStG)
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