Sofortschutz
Ein Sofortschutz bedeutet, dass der Versicherer bereits vor Abschluss der Risikoprüfung Leistungen im Versicherungsfall für die beantragten Risiken verspricht.
Solche Deckungen finden sich vorrangig bei Lebens- und Unfallversicherungen.
Anders als bei einer vorläufigen Deckungszusage muss der Sofortschutz nicht extra beantragt werden, da er in den Bedingungen bzw. auf dem Antrag angeführt ist.
Ein Sofortschutz beginnt idR. mit Einlangen des Antrags bei der Geschäftsstelle des Versicherers und endet mit dem Zustandekommen des Vertrages oder wenn der Versicherer den Antrag ablehnt.
Üblicherweise entstehen für einen Sofortschutz keine zusätzlichen Kosten.
Oft sind nur begrenzte Versicherungssummen für den Zeitraum des Sofortschutzes vereinbart.
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