Schwerversehrtenzuschlag

Ein Schwerversehrtenzuschlag erhöht die Versehrtenrente der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit („MdE“) ab 50%.

Dieser Zuschlag bzw. diese Zusatzrente beträgt

  • 20% der Versehrtenrente ab einer MdE von 50%
  • 50% der Versehrtenrente ab einer MdE von 70%

Beispiel:
Herr A erleidet einen Arbeitsunfall mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 55%. Seine Bemessungsgrundlage beträgt € 30.000

Die Versehrtenrente berechnet sich wie folgt:

  1. BMG …………………… € 30.000
  2. 2/3 der BMG ……….. € 20.000
  3. 55% von 20.000 ….. € 11.000
  4. +20% Zusatzrente .. € 2.200
  5. Versehrtenrente ….. € 13.200

Gut zu wissen!

Hat der Schwerversehrte Kinder, wird zusätzlich ein Kinderzuschuss idHv. 10% der Versehrtenrente, maximal 76,31 Euro, ausbezahlt.