Schwerversehrtenzuschlag
Ein Schwerversehrtenzuschlag erhöht die Versehrtenrente der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit („MdE“) ab 50%.
Dieser Zuschlag bzw. diese Zusatzrente beträgt
- 20% der Versehrtenrente ab einer MdE von 50%
- 50% der Versehrtenrente ab einer MdE von 70%
Beispiel:
Herr A erleidet einen Arbeitsunfall mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 55%. Seine Bemessungsgrundlage beträgt € 30.000Die Versehrtenrente berechnet sich wie folgt:
- BMG …………………… € 30.000
- 2/3 der BMG ……….. € 20.000
- 55% von 20.000 ….. € 11.000
- +20% Zusatzrente .. € 2.200
- Versehrtenrente ….. € 13.200
Hat der Schwerversehrte Kinder, wird zusätzlich ein Kinderzuschuss idHv. 10% der Versehrtenrente, maximal 76,31 Euro, ausbezahlt.
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