Kinderzuschuss
Der Kinderzuschuss wird im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung pro Kind von Schwerversehrten in der Höhe von 10% der Versehrtenrente, maximal € 76,31, ausbezahlt.
Zu beachten ist, dass die Versehrtenrente inklusive aller Zuschläge und Zuschüsse die Bemessungsgrundlage des Versicherten nicht übersteigen darf.
Der Kinderzuschuss wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes ausbezahlt. Eine längere Auszahlung kann aber beantragt werden.
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