Polizzendarlehen

Der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer bis zur Höhe des vorhandenen Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung ein Polizzendarlehen gewähren.

Dieses Darlehen ist eine Vorauszahlung für künftige Leistungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag dessen Tilgung in der Regel mittels Gegenverrechnung mit der Ablaufleistung des Lebensversicherungsvertrages erfolgt.