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Solvabilität

Unter Solvabilität versteht man die Fähigkeit eines Versicherers durch Eigenmittelausstattung dauerhaft Verpflichtungen erfüllen zu können.

Die Regelungen zur Eigenmittelausstattung der Versicherer sind in der Richtlinie Solvency II zu finden, die durch die Finanzmarktaufsicht (FMA)  kontrolliert wird.

Solvency II beruht auf einem Drei-Säulen-Prinzip.

  • Die erste Säule umfasst quantitative Anforderungen an den Versicherer, wie die Kapitalausstattung, die in ausreichender Höhe vorhanden sein muss um den unternehmerischen Risiken gerecht zu werden. Dazu werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bewertet und Kapitalanlagevorschriften berücksichtigt. Unterschieden werden die Kapitalanforderungen SCR und MCR.
    Die Solvenz-Kapitalanforderung (SCR, Solvency Capital Requirement) dient dazu unvorhergesehene Verluste auszugleichen bzw. abzufedern.
    Die Mindest-Kapitalanforderung (MCR, Minimum Capital Requirement) ist jene Eigenmittelgrenze, die, sollte sie unterschritten werden, für die weitere Geschäftstätigkeit strenge Maßnahmen der FMA auslöst. Die Unterschreitung des MCR bedeutet eine Gefährdung der Interessen der Versicherungsnehmer des jeweiligen Versicherers.
  • Die zweite Säule definiert qualitative Anforderungen sowie Aufsichtsregelungen, wodurch ein solides Management sichergestellt werden soll. Geregelt werden die Kompetenzen der Aufsichtsbehörden und die relevanten Anforderungen an die Organisationsstrukturen der Versicherer, wie bspw. die Festlegung der einzelnen internen Zuständigkeiten. Zu diesem sogenannten „Governance-System“ zählen Abteilungen wie Risikomanagement, Intere Revision, Aktuare, Compliance, etc.
  • Die dritte Säule schafft Transparenz und Disziplin am Versicherungsmarkt.
    Die Versicherer müssen jährlich Berichte veröffentlichen, die Angaben zur Solvabilität beinhalten und haben gegenüber der FMA standardisierte Berichtspflichten.

Die Solvency-Regelungen dienen dem Schutz der Versicherungsnehmer, da gewährleistet wird, dass vereinbarte Leistungen durch den Versicherer auch erbracht werden können, bspw. bei der Auszahlung von Lebensversicherungen.

Gut zu wissen!

Die Solvency-Regelungen dienen dem Schutz der Versicherungsnehmer, da gewährleistet wird, dass vereinbarte Leistungen durch den Versicherer auch erbracht werden können, bspw. bei der Auszahlung von Lebensversicherungen.

Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) beinhaltet seit der Überarbeitung 2016 in §110 VAG viele Regelungen aus der Solvency-Richtlinie.

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§ Link zur Solvency-Richtlinie 2009/138/EG

§ Link zum Gesetzestext (VAG)

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