Pensionskonto
Das Pensionskonto zeigt neben den bisher erworbenen Versicherungszeiten den fiktiven Pensionswert, wenn die versicherte Person die Mindestversicherungszeit erfüllt und bis zum Regelpensionsalter (65. Lebensjahr) keine weiteren Versicherungszeiten mehr erwirbt.
Es zeigt also welche Höhe die Alterspension hätte, wenn man „jetzt“ die Alterspension antreten würde.
Pensionsantritte vor dem Regelpensionsalter werden nicht berücksichtigt.
Der Wert der Pensionskontogutschrift ergibt sich aus der Erstgutschrift und den jährlichen Teilgutschriften, die 1,78% des Jahresgehalts, begrenzt mit der Höchstbeitragsgrundlage, des Versicherten betragen.
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Lag mindestens 1 Versicherungsmonat vor dem 01.01.2005, wurden die vor dem 01.01.2014 liegenden Werte in Form einer Konto-erstgutschrift auf das Pensionskonto übertragen.
Die Erstgutschrift berechnete sich aus einer Kombination aus dem Bemessungsgrundlagensystem (nach den besten 15 Beitragsjahren, die vor dem 01.01.2014 liegen und der Zahl der bis 31.12.2014 erworbenen Versicherungsjahre) und dem Berechnungsgrundlagen des Pensionskontos (nach der gesamten Beitragsleistung bis 31.12.2013).
Für Zeiten, in deinen keine Beiträge durch die versicherte Person geleistet werden, beträgt die Teilgutschrift 1,78% der festgesetzten Beitragsgrundlage. Für Kindererziehungszeiten, sowie für Präsenz- und Zivildienst, wird die Teilgutschrift von der dafür vorgesehenen fixen Beitragsgrundlage gutgeschrieben.
Auch Zeiten im Falle von Arbeitslosigkeit und Bezug der Notstandshilfe werden in Pensionskontogutschriften berücksichtigt. Da diese abhängig von den Brutto-bemessungsgrundlagen des Arbeitslosengeldes sind, fallen diese jedoch sehr gering aus.
Pensionskontogutschriften werden zudem jährlich aufgewertet. Die Aufwertung erfolgt immer zum Jahresende indem die Gutschriften mit der Aufwertungszahl multipliziert werden und die Höhe ist abhängig von der Entwicklung der Beitragsgrundlagen aller versicherten Personen. Je stärker die durchschnittliche Beitragsgrundlage aller Versicherten steigt, desto höher sind die Aufwertungszahlen.
Gesetzliche Grundlage für das Pensionskonto ist das Allgemeine Pensionsgesetz (§10 ff APG).
Für die Beratung von Vorsorgelösungen für Personen sind die Werte des Pensionskontos die grundlegenden Informationen, die benötigt werden um individuelle Vorsorgelösungen zu gestalten.
Das Pensionskonto kann jederzeit, bspw. mittels Handysignatur, online eingesehen werden.
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