Versicherungsmakler
Versicherungsmakler:innen sind unabhängige Vermittler:innen von Versicherungslösungen und beraten ihre Kund:innen in allen Versicherungsfragen.
Dabei ist stets das „best advice„-Prinzip zu berücksichtigen, also den bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln.
Die Kernaufgaben sind im MaklerGesetz (§28 MaklerG) beschrieben:
- angemessene Risikoanalyse
- Beurteilung der Solvenz des Versicherers
- Erstellung eines Deckungskonzeptes
- Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes
- Prüfung von Polizzen und Prämienvorschreibungen
- Unterstützung im Schadenfall
- laufende Überprüfung der Versicherungsverträge auf Optimierungsmöglichkeiten
Da Versicherungsmakler:innen nicht für einzelne Versicherer arbeiten, stehen sie grundsätzlich auf Kund:innenseite und unterstützen insbesondere im Schadenfall. Sie werden auch als deren „Bundesgenossen“, also Verbündete, bezeichnet.
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Die Vermittlung von Versicherungsverträgen ist ein reglementiertes Gewerbe gemäß der Gewerbeordnung (§94 GewO). Damit man als Versicherungsmakler:in tätig sein kann, ist ein Nachweis über die fachliche Eignung zu erbringen, wie bspw. die Ablegung einer Befähigungsprüfung.
Es handelt es sich um ein verbundenes Gewerbe, dessen genau Bezeichnung „Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ lautet.
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