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Rettungspflicht

Die Rettungspflicht verlangt vom Versicherungsnehmer alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen um einen Schaden abzuwenden oder zumindest zu gering als möglich zu halten.

Der Versicherungsnehmer soll so handeln als ob „er nicht versichert wäre“. Dabei steht Personenschutz vor dem Schutz von Sachen.

Es handelt sich um eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers im Schadenfall. Kommt der Versicherungsnehmer seiner Obliegenheit nicht nach, kann der Versicherer uU. leistungsfrei sein.

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