Prämienanpassungsklausel
Eine Prämienanpassungsklausel bietet dem Versicherer die Möglichkeit in bestimmten Versicherungssparten bei Tarifänderungen während der Vertragslaufzeit die Höhe der Prämien und eventuelle Selbstbehalte anzupassen.
Erfolgt eine solche Anpassung, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Kündigt er nicht, gilt dies als stillschweigende Einwilligung der Vertrag läuft geändert weiter.
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