Rentenübergang
Wurde bei einer Rentenversicherung ein Rentenübergang vereinbart, wird für den Fall des Ablebens des Leistungsempfängers einer Rentenleistung, diese an eine andere Person weiter ausbezahlt.
Üblicherweise wird ein Rentenübergang nur mit einer „Rentengarantiezeit“ angeboten.
In solchen Fällen wird die Rente für die verbleibende Zeit an die Hinterbliebenen laufend bis zum Ende des Garantiezeitraumes ausbezahlt.
Jede Garantie etwas kostet. Dies fällt vor allem ins Gewicht, wenn eine vereinbarte Rentengarantiezeit sehr lange ist oder ein Rentenübergang auf eine deutlich jüngere Person vereinbart wird.
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