Quotelung (Schadenersatz)

Von einer Quotelung in Bezug auf Schadenersatz spricht man, wenn eine berechtigte Ersatzforderung eines Geschädigten auf mehrere Verursacher aufgeteilt wird.

Es sind also mehrere Schädiger vorhanden, die jeweils eine anteilige Schuld am Schaden haben.

Beispiel:
Bei der Errichtung eines Gebäudes kam es zu einem unvorhergesehen Schaden idHv. EUR 100.000 an der Bausubstanz aufgrund einer mangelhaften Ausführung eines Bauelements. Die Bauwesen-versicherung ersetzt den Schaden und nutzt die Möglichkeit sich beim Schadenverursacher zu regressieren.
Leider ist die Schadenursache nicht eindeutig zuordenbar und daher wird eruiert welche Beteiligten es gegeben hat und welchen Anteil jeder einzelne am Gesamtschaden idHv. EUR 100.000 zu ersetzen hat.

  • Der Bauaufsicht wird eine anteilige Schuld von 5% zugerechnet. Sie muss also EUR 5.000 Schadenersatz leisten.
  • Dem Bauarbeiter X wird eine Schuld im Ausmaß von 45% zugerechnet. Er muss EUR 45.000 Schadenersatz leisten.
  • Dem Bauarbeiter Y wird eine Schuld im Ausmaß von 50% zugerechnet. Er muss EUR 50.000 Schadenersatz leisten.

Gut zu wissen!

Grundlage dafür bilden die rechtlichen Grundlagen des ABGB zum Thema Schadenersatz und die im VersVG beschriebene Möglichkeit des Versicherers sich für geleistete Zahlungen bei Schadenverursachern zu regressieren.