Bauwesen-Versicherung

Bei Bauwesen-Versicherungen, auch als Bauleistungs-Versicherung bekannt, handelt es sich um eine Art „Kaskoversicherung“ für Gebäude.

Diese Versicherungen bieten Schutz für Bauleistungen, Baustoffe und Baubestandteile während den Bauphasen des versicherten Gebäudes gegen unvorhergesehene Schäden, wie bspw. außergewöhnliche Naturereignisse.

Solche Versicherungen finden vorrangig Anwendung im Hochbau (Wohn- Betriebs- und Bürogebäude, sowie Hotels, Krankenhäuser, Fabriken etc.), aber auch im Tiefbau (Straßen- und Bahnbau, Wasserleitungen, Tunnels, etc.). Versichert sind Schäden, die vom Auftraggeber (Bauherr) oder Auftragnehmer (dem beauftragten Unternehmen) vertreten werden müssen.

Versicherte Sachen sind in der Regel Bauleistungen, Baustoffe, Bauteile für den Roh-, Aus und Umbau von Gebäuden sowie einzubauende Einrichtungen. Nicht versichert sind u.a. Handwerkszeug, Gerüste, Baubüros, Maschinen für Produktionszwecke, bewegliche Sachen, die nicht Bestandteile einzubauender Einrichtungen sind.

Eine Bauwesen-Versicherung bietet Deckung für unvorhergesehene Schäden an der versicherten Bauleistung oder den versicherten Sachen. Auch der Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile ist versichert. Der Deckungsumfang kann individuell gestaltet werden. So können auch Schäden durch Blitzschlag, Feuer und Explosion mitversichert werden. Ersetzt werden Kosten für die Beseitigung des Schadens und zur Säuberung der Schadenstätte.

Die Ursachen für Schadenfälle können vielseitig sein, wie bspw. höhere Gewalt, Elementarereignisse, Material- und Konstruktionsfehler, Fahrlässigkeit etc.
Nicht versichert sind bspw. Mängel an der Bauleistung selbst sowie Schäden aufgrund Diebstahl von nicht mit dem Gebäude verbundener Sachen. Wurden bei einem Bauprojekt ungeeignete bzw. mangelhafte Konstruktionsteile oder Materialien verwendet, so gelten Schäden aufgrund dessen nicht als versichert.

Eine Bauwesen-Versicherung gilt ab dem im Vertrag vereinbarten Termin oder mit Errichtung der Baustelle und endet mit der Endabnahme.

Grundlage für die Berechnung einer Prämie und Definition einer Versicherungssumme ist die Bausumme, also jener Wert, den das Bauvorhaben in Summe hat.
Nicht berücksichtigt werden bei der Ermittlung der Bausumme Grundstücks- und Erschließungskosten, Makler- und Architektengebühren sowie Kosten für Finanzierungen.

Gut zu wissen!

„Nachbarschaftshilfe“, bspw. bei Renovierungsarbeiten Deines Eigenheims, ist im Rahmen von Bauwesen-Versicherungen nie gedeckt.