Schmerzensgeld

Für körperliche oder seelische Verletzungen kann ein Geschädigter vom Verursacher eine finanzielle Ablöse verlangen. Dieser Anspruch auf Schmerzensgeld infolge einer Körperverletzung ist im ABGB gerelgelt.

Die Höhe eines Schmerzensgeldanspruches wird bei Gericht festgelegt und richtet sich in der Regel nach der der Dauer der Genesung und der Schwere der Verletzungen.
Die Schwere wird nach dem Ausmaß der Schmerzen in starke, mittlere und leichte Schmerzen unterschieden.