Pferdehaftpflicht-Versicherung

Eine Pferdehaftpflicht-Versicherung deckt Personen– und Sachschäden, die durch das versicherte Pferd verursacht wurden und für die man als Tierhalter gemäß dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (§1320 ff ABGB) haftet.

Beispiel:
Das Pferd von Frau M. hat auf der Koppel ein anderes Pferd verletzt, das nun vom Tierarzt versorgt werden muss.

Die Haftpflichtversicherung erfüllt grundsätzlich eine Doppelfunktion. Zum einen leistet sie bei begründeten Schadenersatzforderungen, also solche, die tatsächlich dem Versicherten zuzuschreiben sind, und zum anderen wehrt sie unbegründete Ersatzforderungen ab.

Da man gemäß dem ABGB für verursachte Schäden ohne Summenlimit haftet, empfiehlt es sich auch bei der Tierhalterhaftpflicht eine hohe Versicherungssumme zu wählen.

Gut zu wissen!

Die Haltung von Kleintieren, wie Katzen, ist im Rahmen der in Haushaltsversicherungen enthaltenen Privathaftpflichtversicherung aber mitversichert. Eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist bei diesen Tieren daher nicht nötig.