Novation
Unter Novation versteht man die Neugestaltung des Versicherungsverhältnisses aufgrund wesentlicher Änderungen, die einen bestehenden Vertrag aufheben und einen Neuabschluss erforderlich machen.
Im Rahmen von Lebensversicherungen kommt dies vor, wenn bspw. Zuzahlungen eine bestimmte Höhe überschreiten oder die Laufzeit verändert wird, wodurch sich neue tarifliche Grundlagen ergeben.
Bei Sachversicherungen sind Novationen erforderlich, wenn wesentliche Veränderungen, bspw. des versicherten Objektes, eine Neugestaltung des Versicherungsverhältnisses bedeuten.
Von einer Novation spricht man, wenn ein bestehendes Versicherungsvertragsverhältnis mit Willen des Versicherungsnehmers aufgehoben wird um ein Neues zu gestalten.
Einfache Vertragsänderungen, wie die Verlängerung der Laufzeit einer Sachversicherung, werden in der Regel als Konvertierung bezeichnet.
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