Notleidende Risiken

Kann ein Versicherungsnehmer aufgrund seines schlechten Schadenverlaufs bei keinem Versicherer einen Versicherungsvertrag abschließen, da er nicht angenommen wird, spricht man von einem notleidenden Risiko.

Bei der gesetzlich verpflichtenden KFZ-Haftpflichtversicherung kann sich ein Versicherungsnehmer, der nachweislich bei 3 Versicherern abgelehnt wurde, beantragen, dass er einem Versicherer zugeteilt wird, der sein Risiko annehmen muss.
Die Entscheidung welcher Versicherer den Vertrag annehmen muss, ist durch einen Turnusplan geregelt. Dieser Versicherer hat dann den Annahmezwang, auch Kontrahierungszwang genannt.

In der Regel erfolgt die Vertragsgestaltung solcher notleidenden Risiken mit entsprechend schlechten Konditionen hinsichtlich der Prämie.