Leistungsausschluss

Leistungsausschluss bedeutet, dass für einen im Versicherungsvertrag definierten Versicherungsfall kein Versicherungsschutz besteht.

In der Personenversicherung, also bei Unfall-, Kranken– und Lebensversicherungen, werden Prämien auf Basis eines normalen Gesundheitszustandes berechnet. Bei bestehenden Vorerkrankungen der versicherten Person, die bei Vertragsabschluss bekannt zu geben sind, kann es zu einer vollständigen Ablehnung des Risikos, einem Prämienzuschlag, einer besonderen Wartezeit oder aber einem Leistungsausschluss kommen.

Beispiel:
Aufgrund bereits bekannter Probleme mit dem Bewegungsapparat wird im Krankenversicherungs-Vertrag die Kostenübernahme für künftige Behandlungen von Erkrankungen der Wirbelsäule ausgeschlossen.

Gut zu wissen!

Es empfiehlt sich bei der Vertragserstellung eher einen Prämienzuschlag und/oder eine längere Wartezeit in Anspruch zu nehmen, als einen Leistungsausschluss.