Hundehaftpflicht-Versicherung
Eine Hundehaftpflicht-Versicherung deckt Personen– und Sachschäden, die durch den versicherten Hund verursacht wurden und für die man als Tierhalter gemäß dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (§1320 ff ABGB) haftet.
Beispiele für Schadenfälle:
– Beim Gassigehen mit dem Familienhund, reißt sich dieser los und läuft los. Dabei kommt auch eine ältere Dame zu Sturz und verletzt sich.
– Herr K. will einen Hund streicheln, der dies aber nicht will und zubeißt.
Die Haftpflichtversicherung erfüllt grundsätzlich eine Doppelfunktion. Zum einen leistet sie bei begründeten Schadenersatzforderungen, also solche, die tatsächlich dem Versicherten zuzuschreiben sind, und zum anderen wehrt sie unbegründete Ersatzforderungen ab.
Da man gemäß dem ABGB für verursachte Schäden ohne Summenlimit haftet, empfiehlt es sich auch bei der Tierhalterhaftpflicht eine hohe Versicherungssumme zu wählen.
Die Haltung von Kleintieren, wie Katzen, ist im Rahmen der in Haushaltsversicherungen enthaltenen Privathaftpflichtversicherung aber mitversichert. Eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist bei diesen Tieren daher nicht nötig.
Hunde, auch kleine Chihuahuas, sind in der Privathaftpflicht-versicherung grundsätzlich nicht automatisch mitversichert!
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