Heiratsversicherung
Bei dieser Art der Lebensversicherung, in der Regel von einem Elternteil als „Versorger“ abgeschlossen, wird die Versicherungsleistung bei Heirat, spätestens aber mit dem xx. Lebensjahr des versicherten Kindes fällig.
Anstelle Heiratsversicherung wird auch „Aussteuerversicherung“ dazu gesagt.
Bei vorzeitigem Ableben des Versorgers entfällt die weitere Prämienzahlung und der Versicherungsvertrag bleibt aufrecht bis zum vereinbarten Leistungsfall.
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