Genesungsgeld
Bei dem Deckungsbaustein Genesungsgeld leistet der Versicherer den vertraglich vereinbarten Satz pro Tag der unfall- bzw. krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit bzw. für die Dauer einer häuslichen Pflege.
Genesungsgeld kann in der Regel als Zusatzdeckung zur Unfall– oder Krankenversicherung abgeschlossen werden und gilt dies für einen begrenzten Zeitraum, bspw. bis zu 100 Tage.
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