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Aussteuerversicherung

Aussteuerversicherungen, auch „Heiratsversicherungen“ genannt, sind Arten der Lebensversicherung, die oftmals von einem Elternteil abgeschlossen werden und die Versicherungsleistung bei Heirat, spätestens aber mit dem xx. Lebensjahr des versicherten Kindes erbringen.

Bei vorzeitigem Ableben des „Versorgers“ entfällt die weitere Prämienzahlung und der Versicherungsvertrag bleibt aufrecht bis zum vereinbarten Leistungsfall. Das Kind erhält die vereinbarte Versicherungssumme zum definierten Zeitpunkt – also der Heirat oder dem Erreichen des xx. Lebensjahres. Je nachdem was zuerst eintritt.

Solche Verträge werden allgemein auch als Terme-Fix-Versicherungen bezeichnet.

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A, Lebensversicherung, Personenversicherung

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