Gamma-Kosten

Unter Gamma-Kosten versteht man die Kosten für die Veranlagung der einbezahlten Prämien im Rahmen von Lebensversicherungen.

Der Versicherer berechnet also eine Gebühr für die Veranlagung der einbezahlten Prämien des jeweiligen Vertrages, die idR. mit einem fixen Prozentsatz definiert ist. Die Höhe der Anlagekosten hängt somit vom Volumen der Anlage ab.

Grundsätzlich setzen sich Gesamtkosten von Lebensversicherungen aus unterschiedlichen Kosten zusammen.
Es gibt neben den Abschluss- und Provisionskosten auch Kosten für die Anlage der Sparprämien, Kosten von Fondsgesellschaften und laufenden Verwaltungskosten.

Neben den Gamma-Kosten gibt es auch sogenannte Alpha-Kosten, Beta-Kosten und Kappa-Kosten.

Gut zu wissen!

Die Gebühren können von Versicherer zu Versicherer variieren. Es kann sich daher lohnen die einzelnen Kosten, die im Vertrag berücksichtigt werden, zu betrachten.