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Maximierung (der Versicherungssumme)

Als Maximierung der Versicherungssumme bezeichnet man eine Begrenzung der jährlichen Gesamtleistung, die ein Versicherer erbringen muss.

Die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Versicherungssumme steht grundsätzlich einmal pro Schadenfall zur Verfügung. Bei einer Maximierung wird die jährliche Gesamtleistung auf ein X-faches der Versicherungssumme begrenzt; üblicherweise auf das Dreifache der Versicherungssumme.

Beispiel:
Im Versicherungsvertrag steht, dass der Versicherer pro Schadenfall bis zu EUR 1 Mio. zahlt und für alle Schäden, die innerhalb einer Versicherungsperiode eintreten, maximal EUR 3 Mio.

Herr Paul hat in einem Jahr leider viel Pech gehabt und einen 1. Schaden mit EUR 1 Mio., einen 2. Schaden mit EUR 1 Mio. und auch einen 3. Schaden mit EUR 700.000 gehabt.
Für einen 4. Schaden würde sein Versicherer also nur mehr bis zu EUR 300.000 leisten.

Gut zu wissen!

Die maximierte Versicherungssumme wird auch als Jahreshöchstleistung bezeichnet.

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