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Feuermauer

Durch eine Feuermauer soll das Übergreifen eines Brandes auf ein anderes Gebäude verhindert werden.

Die Beschaffenheit und die Abmessungen von Feuermauern, auch Brandmauern genannt, sind in den jeweils für das Bundesland geltenden Bauverordnungen zu entnehmen.
Das Vorhandensein bzw. Fehlen einer Feuermauer ist vor allem bei Betriebsversicherungen ein wesentlicher Aspekt bei der Risikobewertung für die Feuerversicherung durch den Versicherer.

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Betriebsgebäudeversicherung, Betriebsversicherung, F, Gebäudeversicherung, Immobilienversicherung, Sachversicherung

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