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Nebengebühren

Als Nebengebühren werden Aufwände bezeichnet, die bspw. für die Ausfertigung eines Versicherungsvertrages anfallen.

Der Versicherer darf gem. Versicherungsvertragsgesetz (§41b VersVG) nur Gebühren verlangen, die aufgrund eines Mehraufwandes oder durch den Versicherungsnehmer veranlasst worden sind.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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