Einmalerlag

Bei Einmalerlägen wird, im Gegensatz zur laufenden Prämienzahlung, die Prämie für eine Lebensversicherung einmalig für die gesamte Laufzeit bei Vertragsabschluss einbezahlt.

Zu beachten ist, dass bei kapitalbildenden Lebensversicherungen gegen Einmalerlag anstelle von 4% VersSt. ganze 11% fällig werden, wenn die Laufzeit unter 15 Jahren beträgt. Dies gilt für versicherte Personen unter 50 Jahre.
Bei versicherten Personen, die älter als 50 Jahre sind, sollte die Mindestlaufzeit 10 Jahre betragen um den niedrigeren Steuersatz zu zahlen.

Gut zu wissen!

Solltest Du eine ausreichend lange Laufzeit (=“Aufschubdauer„) vereinbart haben und vorzeitig Deinen Lebensversicherungsvertrag rückkaufen, würde es zu einer Nachversteuerung im Ausmaß von 7% der Nettoprämie kommen, wenn die bisherige Vertragslaufzeit unter 15 Jahren beträgt. Dies gilt, wenn Du unter 50 Jahre alt bist.
Solltest Du das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, müsste die Laufzeit zumindest 10 Jahre betragen haben damit es nicht zur Nachverteuerung kommt.