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Deckungskapital

In einem Lebensversicherungsvertrag ist das Deckungskapital das angesammelte Sparguthaben (inkl. gutgeschriebener Verzinsung) abzüglich der Kosten und eventuellen Prämienanteile für einen Risikoschutz.

Das Deckungskapital steigt während der Ansparphase stetig und wird für die Berechnung von Rückkaufswerten herangezogen. Zudem bildet es die Versicherungssumme bei Erlebensversicherungen, die prämienfrei gestellt wurden.

Der Versicherer hat gemäß dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) für garantiertes Deckungskapital entsprechende Rückstellungen zu bilden.

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§ Link zum Gesetzestext

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Allgemein, D, Lebensversicherung

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