Beraubung

Beraubung bedeutet, dass unter Androhung oder Ausübung von körperlicher Gewalt sich der versicherten Sachen bemächtigt wird.

Das Beraubungsrisiko ist im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung in der Haushalts– oder Betriebsversicherung mitversichert.
Bei Beraubungen außerhalb der versicherten Räumlichkeiten gelten die Entschädigungsgrenzen der Außenversicherung, die bei Haushaltsversicherungen üblicherweise 10% der Versicherungssumme betragen. Auch der örtliche Geltungsbereich bei einer Beraubung ist in der Regel begrenzt.

Bei Betriebsversicherungen ist es üblicherweise möglich die Summenlimits für Beraubung an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen, bspw. mittels Versicherungsdeckung für Botenberaubung.

Gut zu wissen!

Werden Dir Sachen entwendet ohne, dass Gewalt ausgeübt oder angedroht wird, handelt es sich um einen einfachen Diebstahl. Dies wäre in den meisten Versicherungsverträgen nur mit geringen Summenlimits versichert oder gänzlich ausgeschlossen.